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2009-11-26 Fremdtext: | |
Christdemokratische AKW-Gegner fordern: Kraftwerksbetreiber in die Versicherungspflicht nehmen! |
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ape.Mainz/Berlin. Käme
nachfolgend wiedergegebene Pressemitteilung von einem
Umweltverband, würde man sagen: Gut, dass mal wieder einer erinnert an
diesen im Atom-Diskurs oft übersehenen Faktor mittelbarer
Subventionierung von Kernkraftwerken durch die Allgemeinheit. Der
Erinnerung schließe ich mich gerne an. Dies umso lieber, da die Mitteilung von einer Anti-AKW-Gruppierung innerhalb der CDU kommt - und es schön ist, zu sehen, dass es noch couragierte Leute gibt, die Fakten und Haltungen in der (speziellen) Sache über Parteirichtideologie stellen. Pressemitteilung des CDAK im Wortlaut: |
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"Der
Bundesverband Christliche Demokraten gegen Atomkraft (CDAK/Mainz)
verlangt die vollständige Entlastung der Steuerzahler von den
Haftungsrisiken atomarer Anlagen. Für die organisierten atomkritischen CDU/CSU-Mitglieder widerspricht es christlichen Prinzipien von Ethik und Gerechtigkeit, Risiken und mögliche Schäden mit solch ungeheurem Ausmaß der Allgemeinheit aufzubürden und von Energiekonzernen, die Atomkraftwerke betreiben, keine betriebliche Risikovorsorge in der Größenordnung des tatsächlich möglichen Schadenspotentials zu verlangen. In allen anderen Wirtschaftsbereichen ist dies Standard. Deshalb ist es dringend erforderlich, daß der Gesetzgeber unverzüglich für den Betrieb von Atomkraftwerken eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden vorschreibt. Für die Atomkraftgegner in der Union ist dies ein Gebot der praktischen Vernunft. Die Atomkraftgegner in der Union nennen es gottlos, angesichts des enormen Gefährdungspotentials von Atomkraftwerken ausgerechnet bei den milliardenschweren Atomstromkonzernen im Schadensfall das Verursacherprinzip zu Lasten der Allgemeinheit außer Kraft zu setzen. Die atomkritischen CDU/CSU-Mitglieder sind hocherfreut, daß vier ehemalige Bundesminister, allen voran Dr. Norbert Blüm, der als der Bodenständigste 16 Jahre auf seinem Posten blieb, die Forderung nach einer vollen Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke unterstützen. Konstruktionsfehler im Atomgesetz: Steuerzahler haften Hintergrund: Schäden, die von deutschen Atomkraftwerken ausgehen, sind nach geltendem Atomgesetz lediglich bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro abgedeckt. Lediglich für einen Teil dieser Deckungsvorsorge müssen die Betreiber tatsächlich eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Dieser Betrag deckt aber weniger als 0,1% der real möglichen Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden ab. Jeder Autobesitzer und jeder Firmeninhaber muß eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen. Somit haften für über 99% des Schadenspotentials nicht die Betreiber der Atomkraftwerke, sondern die Steuerzahler. Diese gilt es von den enormen Risiken mit der Begründung zu entlasten, daß die bisher gesetzlich geforderte Deckungsvorsorge extrem unzureichend und diskriminierend ist." |
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