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2008-04-26 Bericht: | |
40 000 neue Denkmäler auf einmal Mainzer Gesetzesnovelle für bauliche Schätze in Rheinland-Pfalz |
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ape. Rheinland-Pfalz.
Sie sind eines der wichtigsten Pfunde des Landes, das Salz in der Suppe
der Bausubstanz: 13 000 offiziell anerkannte Denkmäler. Sollte das
hiesige Denkmalschutzgesetz jetzt so novelliert werden, wie von der
Landesregierung geplant, könnten 2009 von einem Tag auf den anderen
rund 40 000 Denkmäler hinzukommen. Nicht, dass zwischen Südpfalz und
Oberwesterwald jüngst erst so viele bauliche Kleinodien entdeckt worden
wären. Es war bloß das bisherige Verfahren der Unterschutzstellung
derart komplex und langwierig, dass man in 30 Jahren einfach nicht mehr
geschafft hat. |
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"Einen
Vollzugsrückstand" konstatiert jetzt Kulturstaatssekretär Joachim
Hofmann-Göttig bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes vor der Presse.
Diesen Zustand soll die Novelle beseitigen, indem an die Stelle der
bisherigen Verwaltungsakte für jedes einzelne Denkmal eine pauschale
Unterschutzstellung aller infrage kommenden Objekte per gesetz tritt. Zur Entscheidung steht der gesamte seit den 1990er-Jahren in einem beschleunigten Verfahren aufgelistete Bestand potenzieller Denkmäler in Rheinland-Pfalz. Diese Listen sind für jedermann jederzeit in den Kreisverwaltungen einsehbar, erklärte Thomas Metz, Chef der Generaldirektion Kulturelles Erbe. Schnellere Gewissheit und damit Rechts- und Planungssicherheit für Eigentümer denkmalwürdiger Gebäude sieht Hofmann-Göttig im angestrebten neuen Verfahren. Denn ein Denkmal zu besitzen, gar darin zu wohnen, kann Lust und Last zugleich sein. Das Prachtstück kostet Geld. Und: Der Eigentümer darf nicht nach Belieben damit verfahren. Dem stehen das Allgemeininteresse am kulturellen Erbe, die in der Landesverfassung festgeschriebene Sorgepflicht für selbiges und folglich das Denkmalschutzgesetz entgegen. Da waren immer wieder und sind weiter Konflikte zwischen Privat- und Denkmalschutzinteressen programmiert. Das alte Gesetz nahm allerdings etwa auf Wirtschaftlichkeitszwänge des Denkmal-Besitzers wenig Rücksicht, was schon 1999 im Falle der Neuwieder Villa Neitzert vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde. Hier baut die Novelle auf ein anderes Vorgehen: Bei Um- und Erweiterungsbauten beispielsweise soll künftig das Abwägen unterschiedlicher Interessen Vorrang haben, muss Zumutbarkeit für den Denkmalbesitzer gegeben sein. Es könne nicht angehen, meint der Kulturstaatssekretär, dass ein Gebäudebesitzer durch Denkmalschutzauflagen in den Ruin getrieben wird. Im Detail wird freilich auch nach dieser Novellierung noch mancher Teufel stecken. Aber, so Hofmann-Göttig, "der Staat soll künftig mehr als Berater und Hilfesteller auftreten. Denn am Ende sind die Denkmaleigentümer auch die wichtigsten Denkmalschützer." Andreas Pecht (Erstabdruck am 26. April 2008) Denkmalschutz, Novellierung Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz |
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