Thema Politik | |||
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2008-03-19 Kommentar: |
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Eine weitere Grundrechte-Lektion für übereifrige Kontrollfanatiker Über das BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beim Telefon |
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ape. „Wir haben verstanden.“ Der sprichwörtlich gewordene Satz von Gerhard Schröder stünde den deutschen Sicherheitspolitikern nach dem neuerlichen Rüffel durch das Bundesverfassungsgericht gut an. Denn: So wie ihr euch das denkt, geht es einfach nicht – bedeuten die Karlsruher der Legislative nicht nur in Sachen Vorratsdatenspeicherung beim Telefonverkehr. Alle telefonierenden, im Internet surfenden, fliegenden, autofahrenden Bürger nach Belieben unter automatische Beobachtung zu stellen: das widerspricht dem Grundverständnis unserer Demokratie. Das sollte die Politik eigentlich langsam begriffen haben. Schließlich gab es unmissverständliche Belehrung durch das BVG reichlich und in zeitnah rascher Folge: durch Verbot respektive starke Beschränkung in den Fällen „großer Lauschangriff, „Luftsicherheitsgesetz“, heimliche Online-Durchsuchung, massenhaftes Autoschild-Scanning und nun eben Datenspeicherung beim Telefon. Macht Sicherheitspolitik betriebsblind? Lässt die Angst vor echten oder vermeintlichen Gefährdungen der Sicherheit einen abstumpfen gegenüber den Gefährdungen der grundrechtlichen Freiheit? Oder glauben staatliche Kontrollfanatiker gar, die Verfassung passe nicht mehr zu den Realitäten der elektronischen Epoche? Bisweilen wird man den Eindruck nicht los, die politische Sicherheitsfraktion überzieht das Verfassungsgericht absichtlich mit einem Kleinkrieg nach der Devise „steter Tropfen höhlt den Stein“. Denn jeder Vorstoß hinterlässt nach Ablehnung durch die Rotroben Ausnahmen und Exekutivrechte unter diesem oder jenem Sonderreglement. Man muss aufpassen, dass derart nicht unter der Hand doch noch eine andere Rechtsordung entsteht. Andreas Pecht |
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(Erstabdruck am 20. März 2008) BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Kommentar |
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