Thema Gesellschaft / Zeitgeist | |||
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2007-03-22 Kommentar: | |
In diesem Land wird weltliches Recht gesprochen Frankfurter Richterin verweigert misshandelter Frau marokkanischer Herkunft die Scheidung mit Hinweis auf islamisches "Züchtungsrecht" |
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ape.
In diesem Land gilt deutsches Recht, das auf universalem Menschenrecht
gründet. Daraus ergeben sich Regeln, die für alle in diesem
Land Lebenden verbindlich sind. Dazu gehört, dass Mann und Frau in
diesem Land gleiche Rechte haben. Dazu gehört, dass
Unterdrückung, Züchtigung, gar Tötung von Frauen durch
Männer auch dann nicht toleriert wird, wenn es sich um
Brüder, Väter oder Ehemänner handelt. Das Gesetz dieses
Landes unterscheidet nicht, ob Mann seinen Herrschaftsanspruch
über die Frau aus dem Islam oder dem biblischen „dein Wille
sei deinem Manne unterworfen“ ableitet. Unser weltliches Gesetz
verbietet, Gott sei Dank, die Durchsetzung solcher Ansprüche. Denn die oberste Rechtsnorm in diesem Land lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Daran haben sich hier alle zu halten, egal aus welcher Kultur sie stammen oder welcher Religion sie anhängen. Ausnahmslos! Die Frankfurter Richterin hatte auf Grundlage von Gesetz, Verfassung, Menschenrecht zu urteilen. Sie urteilte jedoch auf Basis einer Religionsvorschrift. Das geht nicht. Nicht in diesem Land. Punktum. Andreas Pecht |
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