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2003-01-08 Kommentar: | |
Der Zweifel des Hippokrates Über Kunstfehler-Entschädigung |
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ape.
"Ich schwöre (...) alle Götter und Göttinnen als Zeugen anrufend (...):
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken,
nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und
Unrecht (...)." Sie scheint so einfach und klar, die in diesem
zentralen Satz des Hippokratischen Eides manifestierte
Selbstverpflichtung des Ärztestandes. Der Eid sollte die
Verantwortungsvollen von den Verantwortungslosen scheiden, sollte die
Grenzlinie ziehen zwischen ernsthaften Medizinern hier, Quacksalbern
und Kurpfuscher dort. Der griechische Arzt aus dem fünften
vorchristlichen Jahrhundert, auf den der Schwur gemeinhin zurückgeführt
wird, wusste ja nichts von Kostendämpfung, Akkordarbeit und Überstunden
in Praxen und Krankenhäusern. Und: Er kannte keine amerikanischen
Rechtsanwälte. Ohne beiderseitiges Vertrauen kann zwischen Arzt und
Patient nichts Gescheites vonstatten gehen. Alles, was im
Gesundheitssystem gegen ein solches Vertrauensverhältnis wirkt, ist
kontraproduktiv. Und es wirkt, auch in Deutschland, vieles dagegen. Wo
Patienten vor Ärzten, Ärzte vor Patienten gerichtsnotorisch beschützt
werden müssen, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Es kann
nicht sein, dass "Kunstfehler" vertuscht, geschädigte Patienten in die
Ecke gestellt und "vergessen" werden. Es kann nicht sein, dass Ärzte
aus Angst vor Millionen-schweren Schadensersatzklagen ihr Handwerk nur
noch in risikoarmen Fällen ausüben. Die amerikanische Gerichtspraxis
führt in diesem Fall zu einem schrecklichen Dilemma - das ratlos macht,
zu dessen Lösung es vermutlich keinen Königsweg gibt. Gott sei Dank
können sie einander meistens (noch) vertrauen, die Patienten und die
Ärzte.
Andreas Pecht |
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