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2009-11-26 Fremdtext:

Christdemokratische AKW-Gegner fordern:

 

Kraftwerksbetreiber in die
Versicherungspflicht nehmen!

 
ape.Mainz/Berlin. Käme nachfolgend wiedergegebene Pressemitteilung von einem Umweltverband, würde man sagen: Gut, dass mal wieder einer erinnert an diesen im Atom-Diskurs oft übersehenen Faktor mittelbarer Subventionierung von Kernkraftwerken  durch die Allgemeinheit. Der Erinnerung schließe ich mich gerne an.
Dies umso lieber, da die Mitteilung von einer Anti-AKW-Gruppierung innerhalb der CDU kommt - und es schön ist, zu sehen, dass es noch couragierte Leute gibt, die Fakten und Haltungen in der (speziellen) Sache über Parteirichtideologie stellen.  Pressemitteilung des CDAK im Wortlaut:

"Der Bundesverband Christliche Demokraten gegen  Atomkraft (CDAK/Mainz) verlangt die vollständige Entlastung der Steuerzahler von den  Haftungsrisiken atomarer Anlagen. Für
die organisierten atomkritischen CDU/CSU-Mitglieder  widerspricht es christlichen Prinzipien von Ethik und Gerechtigkeit, Risiken und mögliche
Schäden mit solch ungeheurem Ausmaß der Allgemeinheit aufzubürden und von Energiekonzernen, die Atomkraftwerke betreiben, keine betriebliche Risikovorsorge in der  Größenordnung des tatsächlich möglichen
Schadenspotentials zu verlangen.

In allen anderen  Wirtschaftsbereichen ist dies Standard. Deshalb ist es dringend erforderlich, daß der  Gesetzgeber
unverzüglich für den Betrieb von Atomkraftwerken eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Gesundheits-, Sach- und  Vermögensschäden vorschreibt. Für die Atomkraftgegner in der Union ist dies ein Gebot der  praktischen Vernunft.

Die Atomkraftgegner in der Union nennen es gottlos, angesichts des enormen Gefährdungspotentials von Atomkraftwerken ausgerechnet bei den milliardenschweren  Atomstromkonzernen im Schadensfall das Verursacherprinzip zu Lasten der Allgemeinheit  außer Kraft zu setzen. Die
atomkritischen CDU/CSU-Mitglieder sind hocherfreut, daß vier  ehemalige Bundesminister, allen voran Dr. Norbert Blüm, der als der Bodenständigste 16 Jahre  auf seinem Posten blieb, die Forderung nach einer vollen Haftpflichtversicherung für  Atomkraftwerke unterstützen.


Konstruktionsfehler im Atomgesetz: Steuerzahler haften 

Hintergrund: Schäden, die von deutschen Atomkraftwerken ausgehen, sind nach geltendem  Atomgesetz lediglich bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro abgedeckt. Lediglich für einen Teil  dieser Deckungsvorsorge müssen die Betreiber tatsächlich eine Haftpflichtversicherung  nachweisen. Dieser Betrag deckt aber weniger als 0,1% der real möglichen Gesundheits-, Sach-
und Vermögensschäden ab. Jeder Autobesitzer und jeder Firmeninhaber muß eine  ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen.

Somit haften für über 99% des Schadenspotentials nicht die Betreiber der Atomkraftwerke, sondern die Steuerzahler.
Diese gilt es von den enormen Risiken mit der Begründung zu entlasten, daß die bisher  gesetzlich geforderte Deckungsvorsorge extrem unzureichend und diskriminierend ist."


 
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