Thema Gesellschaft / Zeitgeist
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2005-10-13: Kommentar
Das Recht auf einen würdigen Tod
 
ape. Es gibt nicht allzu viele Themen, bei denen die Mehrheiten so eindeutig ausfallen. 74 Prozent der Deutschen sind nach einer aktuellen Umfrage der Meinung, es solle Ärzten erlaubt sein, Schwerstkranken auf deren Verlangen hin aktive Sterbehilfe zu leisten. Niemand wird drei Vierteln der Bürger nun vorwerfen wollen und können, sie gingen leichtfertig mit dieser Frage um. Kein vernünftiger Mensch nimmt das Sterben auf die leichte Schulter - zu groß ist die Angst, die letzten Tage und Stunden könnten zum Martyrium werden. Deshalb herrscht allseits Einigkeit über die Humanpflicht, Sterbenden beizustehen, ihnen ein weitgehend schmerzfreies und würdevolles Sterben zu ermöglichen. Beim Wie gehen die Meinungen allerdings weit auseinander, bei der aktiven Sterbehilfe sind sie schier unversöhnlich.
 
Im Zentrum des Zwists steht die Frage: Hat der Mensch ein Selbstbestimmungsrecht über sein Leben und über seinen Tod? Beim Leben ist die Antwort einfach und sogar in der Verfassung festgeschrieben: Er hat - und seine Würde ist unantastbar. Beim Tod ist die Sache schwieriger. Für viele Religionen ist Selbsttötung Sünde, weil ein Eingriff in die einzig Gott zugesprochene Macht. Im religionsneutralen Rechtswesen Deutschlands ist (versuchte) Selbsttötung allerdings nicht strafbar. Der Staat gewährt dem Bürger also auch ein Selbstbestimmungsrecht über seinen Tod. Ob er dieses Recht dann Gott überantwortet oder in der eigenen Hand behält, kann der Staat nicht vorschreiben.

Ganz schwierig wird es, kommen Hilfestellungen Dritter bei der Selbsttötung ins Spiel. Rechtslage und Alltagspraxis sind diffus. Fälle, in denen Patientenverfügungen nicht befolgt wurden, gibt es zuhauf. Die Unsicherheit bei Ärzten, Patienten und Angehörigen ist groß, stellt ein würdiges Sterben in Frage. Denn zur Würde gehört mein Recht, selbst zu bestimmen, wie ich abtrete. Der eine möchte sich aus freien Stücken in Gottes Hand oder in die Obhut eines Hospiz begeben. Der andere erbittet, wie in der Antike Usus, vom Arzt den "Gnadenstoß" oder den Schierlingsbecher, um sein Leid aus freien Stücken mit oder ohne Zutun Dritter zu beenden. Selbstredend besteht, wo es das Recht auf aktive Sterbehilfe gibt, die Gefahr des Missbrauchs. Die besteht jedoch immer - weshalb man Freiheitsrechte ständig gegen Missbrauch schützen muss, aber sie doch nicht abschafft oder verwehrt. Der Tod selbst ist höhere Gewalt, die Würde des Sterbens indes eine Sache sehr verschiedener Menschen. Das Recht hat dem Rechnung zu tragen.
 
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